Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 07.12.2010

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09   

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LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09 (https://dejure.org/2011,12051)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09 (https://dejure.org/2011,12051)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2011 - 4 TaBV 9/09 (https://dejure.org/2011,12051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der Einführung eines Telekommunikationssystems sind maßgeblich für die Streitwertbemessung i.R.d. Anfechtung eines Einigungsspruchs über die Einführung dieses Systems; Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Gegenstandswert - Einigungsstelle

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02

    Gegenstandswert - Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09
    Streitgegenstand des Beschlussverfahrens war die Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (vgl. nur LArbG Hamburg Beschluss vom 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris).

    Lassen sich die wirtschaftlichen Interessen, die im Verfahren maßgebend sind, unschwer ermitteln, so müssen sie auch die Bewertung bestimmen, weil anderenfalls wichtige Gegenstandswertbemessungsgrundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens außer Acht bleiben (so ausdrücklich LArbG Hamburg Beschluss vom 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LArbG Schleswig- Holstein Beschluss vom 16. Juli 2010 - 3 Ta 81/10 - zitiert nach juris; LArbG Hamm Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06 - und vom 22. August 2005 - 10 TaBV 5/05 - beide zitiert nach juris).

  • LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09

    Gegenstandswert - Mitbestimmungsrecht - Einhaltung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09
    Unter Bezugnahme auf den Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. November 2009 (- 4 Ta 12/09 - juris) haben sie angeregt, den Gegenstandswert auf EUR 80.000,00 festzusetzen und ausgeführt, dass in entsprechender Anwendung des § 9 BetrVG auf die Größe des Gesamtbetriebsrats abzustellen und entsprechend der Systematik des § 9 BetrVG von 20 Staffelsprüngen auszugehen sei.

    Bei der vorliegenden Fallkonstellation können die Maßstäbe, die die Kammer im Beschluss vom 30. November 2009 (- 4 Ta 12/09 - zitiert nach juris) entwickelt hat, nicht zur Anwendung kommen, denn Streitgegenstand des zugrundeliegenden Beschlussverfahren war nicht eine Auseinandersetzung um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts.

  • LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09
    Lassen sich die wirtschaftlichen Interessen, die im Verfahren maßgebend sind, unschwer ermitteln, so müssen sie auch die Bewertung bestimmen, weil anderenfalls wichtige Gegenstandswertbemessungsgrundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens außer Acht bleiben (so ausdrücklich LArbG Hamburg Beschluss vom 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LArbG Schleswig- Holstein Beschluss vom 16. Juli 2010 - 3 Ta 81/10 - zitiert nach juris; LArbG Hamm Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06 - und vom 22. August 2005 - 10 TaBV 5/05 - beide zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 11.10.2006 - 10 Ta 522/06

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Anfechtung eines Einigungsstellenspruches

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09
    Lassen sich die wirtschaftlichen Interessen, die im Verfahren maßgebend sind, unschwer ermitteln, so müssen sie auch die Bewertung bestimmen, weil anderenfalls wichtige Gegenstandswertbemessungsgrundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens außer Acht bleiben (so ausdrücklich LArbG Hamburg Beschluss vom 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LArbG Schleswig- Holstein Beschluss vom 16. Juli 2010 - 3 Ta 81/10 - zitiert nach juris; LArbG Hamm Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06 - und vom 22. August 2005 - 10 TaBV 5/05 - beide zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung - Betriebsrat - Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09
    Ein Abschlag in Höhe von 20 % erschien deshalb angemessen (vgl. auch den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. September 2010 - 2 Ta 14/10 - juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2010 - 3 Ta 81/10

    Gegenstandswert, nichtvermögensrechtliche Angelegenheit, Beschlussverfahren,

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09
    Lassen sich die wirtschaftlichen Interessen, die im Verfahren maßgebend sind, unschwer ermitteln, so müssen sie auch die Bewertung bestimmen, weil anderenfalls wichtige Gegenstandswertbemessungsgrundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens außer Acht bleiben (so ausdrücklich LArbG Hamburg Beschluss vom 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LArbG Schleswig- Holstein Beschluss vom 16. Juli 2010 - 3 Ta 81/10 - zitiert nach juris; LArbG Hamm Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06 - und vom 22. August 2005 - 10 TaBV 5/05 - beide zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 10.02.2012 - H 6 Ta 1/12

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Streitgegenstand des zugrundeliegenden Beschlussverfahrens war die Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (vgl. LAG Hamburg, 2. November 2011 - 4 TaBV 9/09 - Rn. 6; 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02) .

    Lassen sich die wirtschaftlichen Interessen, die im Verfahren maßgebend sind, unschwer ermitteln, so müssen sie auch die Bewertung bestimmen, weil anderenfalls wichtige Gegenstandswertbemessungsgrundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens außer Acht bleiben (LAG Hamburg 2. November 2011 - 4 TaBV 9/09 - Rn. 7; 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02; LAG Schleswig-Holstein 16. Juli 2010 - 3 Ta 81/10; LAG Hamm 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06) .

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 07.12.2010 - 4 TaBV 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,127748
LAG Hamburg, 07.12.2010 - 4 TaBV 9/09 (https://dejure.org/2010,127748)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.12.2010 - 4 TaBV 9/09 (https://dejure.org/2010,127748)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 4 TaBV 9/09 (https://dejure.org/2010,127748)
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